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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB)

1 . Geltung allgemeine Geschäftsbedingungen der agentur rau, Heino Rau, Frahmredder 4, 22949 Ammersbek, für Beratungs - und Internetdienstleistungen (nachfolgend [agentur] genannt)

Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen [agentur] und dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen und Lieferungen sowie alle sonstigen Absprachen die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens [agentur] nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich [agentur] anzuzeigen.

2. Zahlungsbedingungen und Preise

Alle Rechnungen von [agentur] sind ab Rechnungserhalt (drei Tage nach Rechnungsdatum) sofort netto zahlbar. Im Verzugsfalle ist [agentur] berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten; und [agentur] ist berechtigt,  Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Wenn nicht anders vereinbart, sind alle Preise zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer zu verstehen.

[agentur] ist berechtigt, Teillieferungen und -fakturierungen vorzunehmen, z.B. auch bei Festpreisvereinbarungen.

3 . Lieferung und Versand

Alle Angebote sind freibleibend. Alle von [agentur] genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird.
Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die [agentur] eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl [agentur] diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird [agentur] an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von 6 Wochen setzen kann.

Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von [agentur] nicht zu vertretende  Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er [agentur] nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn [agentur] nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird [agentur] die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.

Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen von [agentur] liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und offensichtliche Transportschäden sowie jegliche offensichtliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich [agentur] zu melden, ebenso bei Bekannt werden verdeckter Schäden. Bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft sind Kaufleute verpflichtet, die Ware auch auf nicht offensichtliche Mängel zu untersuchen und Mängel unverzüglich [agentur] zu melden. Geht [agentur] aufgrund des  Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager von [agentur] verlässt.

4. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von [agentur] aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum von [agentur]. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt von [agentur] stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (Diebstahl-, Feuer-, Wasser-, Schwachstromversicherung) und der Firma auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an [agentur] abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt.
Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde [agentur] unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt von [agentur] unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und [agentur] dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde [agentur] bereits mit Vertragsabschluß alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, [agentur] alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

5 . Haftungsbeschränkung [HB]

[agentur] haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare und/oder Folgeschäden. Diese [HB ] gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. [agentur] haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, sie muss sich die Vernichtung der Daten als grob fahrlässig oder vorsätzlich zurechnen lassen und dass der Kunde durch angemessene, dem Stand der Technik  entsprechende Sicherheitsmaßnahmen dafür Sorge getragen hat, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind. Dieser Ausschluss gilt auch für Erfüllungsgehilfen der [agentur].

6. Gewährleistung bei Warenlieferungen

[agentur] liefert Waren, die nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern zu den Garantie- und Lizenzbestimmungen der Hersteller. [agentur] haftet nicht für Prospekt- und Produktbeschreibungen der Hersteller / Lieferanten. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt ausser Betracht. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Lieferung.

Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der Firma unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung durch [agentur] Software, Internetseiten, Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.

[agentur] kann im Rahmen ihrer Gewährleistungsverpflichtung fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder austauschen. In dem hierfür erforderlichen Umfang wird der Kunde vor dem Austausch Programme (einschließlich seiner Anwendungsprogramme, Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten) entfernen. Der Kunde ist verpflichtet, [agentur] die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten einzuräumen. Gelingt es [agentur] nicht, erhebliche Mängel innerhalb von drei Monaten ab Eingang einer ordnungsgemäßen Mängelanzeige zu beseitigen, so kann der Kunde dem Verkäufer eine  angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass er die Mängelbeseitigung mit dem Ablauf dieser Frist ablehnt. Nach Fristablauf ist der Kunde zur Wandelung oder Minderung berechtigt, falls der Mangel nicht rechtzeitig beseitigt worden ist.

Bei gleichzeitigem Bezug von Hardware, Betriebssystemen und anderer Software sowie Dienstleistungen gelten diese als nicht zusammengehörend verkauft.

7 . Individualsoftware

[agentur] garantiert für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Tag der Lieferung, dass von [agentur] erstellte und gelieferte Software im wesentlichen frei von Material- und Herstellungsfehlern ist und im wesentlichen entsprechend der begleitenden Produkthandbuchdatei und/oder erfolgter Einweisung arbeitet. Die Gewährleistung beschränkt sich auf diese Leistungen. Es ist dem Kunden bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Programmen nicht ausgeschlossen werden können. Individualsoftware im Sinne dieser AGB sind auch die für den Kunden erstellten Internetseiten.

Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf die Pflege / Wartung von nicht durch [agentur] erstellter Software und Änderungen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist. Änderungen / Erweiterungen während der Gewährleistungsfrist  welche nicht Gewährleistungsarbeiten sind, bedeuten den Fortfall der Gewährleistung.

Im Fall einer berechtigten Mängelrüge behält sich [agentur] vor, insgesamt 3 Nachbesserungen durchzuführen bzw. im Falle des endgültigen Scheiterns der Nachbesserung dem Kunden das Recht auf Wandelung oder Minderung einzuräumen. Recht auf Wandelung oder Minderung hat der Kunde nur, wenn sich ein Programmfehler für das gesamte Leistungsbild als erheblich und wesentlich erweisen sollte und der Fehler nicht durch andere Möglichkeiten der Software gelöst werden kann. Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist, sowie für direkte oder indirekt verursachte Schäden (z. B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung) sowie für Verluste von Daten oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung verlorengegangener Daten entstehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass [agentur] bzw. ihren Mitarbeitern /Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

[agentur] behält sich vor, auch nach Lieferung Änderungen an den Programmen vornehmen zu lassen, die die Leistungsfähigkeit des Programms verbessern und die übrige Software nicht beeinträchtigen.

8 . Dienstleistung / Werk

Sämtliche Leistungen seitens [agentur], sind Dienstleistungen, auch bei Festpreisvereinbarungen. Werke sind als solche ausdrücklich zu vereinbaren.

9. Vertraulichkeit

[agentur] und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

10. Lizenzierung, Urheberrechte

Für sämtliche Software und Komponenten die [agentur] nicht selbst herstellt gelten die Lizenz- und Garantiebestimmungen der Hersteller. Verändert, modifiziert und/ oder erweitert [agentur] diese Software und/oder Komponenten, so gilt die Gewährleistung seitens [agentur] nur für diesen Teil der Leistung gemäß dieser AGB.
Für sämtliche durch [agentur] erstellte Software liegen die Urheber- und uneingeschränkten Verwertungsrechte und somit sämtlicher Sourcecode bei [agentur], es sei denn, in Einzelverträgen mit den Kunden sind anderslautende Vereinbarungen getroffen worden.

11 . Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit [agentur] nur mit schriftlicher Einwilligung von [agentur] abtreten. Eine Aufrechnung von Kundenforderungen gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur in gleicher Sache und mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. Eine Aufrechnung von Kundenforderungen aus Lieferungen oder Dienstleistungen heraus gegenüber anderen Lieferungen oder Dienstleistungen ist ausgeschlossen, es sei denn, im Einzelfall wurde etwas anderes schriftlich vereinbart. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von [agentur] in der Bundesrepublik Deutschland.
Es gilt deutsches Recht.

 

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